Ein vorliegender Insolvenzfall aus der Metallbearbeitungsbranche zeigt, wie ein frühzeitig eingeleitetes Verfahren in Verbindung mit einer offenen Kommunikation aller Beteiligten und dem gezielten Einsatz des Instruments der übertragenden Sanierung eine zukunftsfähige Lösung ermöglichen kann – trotz erheblicher wirtschaftlicher Herausforderungen im Vorfeld.

Im Frühjahr 2025 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbstständig tätigen Unternehmers aus der Metallbearbeitungsbranche eingeleitet. Das Unternehmen war auf die Veredelung und Bearbeitung hochwertiger Metalloberflächen spezialisiert und arbeitete überwiegend für Zulieferer der Automobilindustrie. Die Insolvenz ist auf eine Kombination externer und interner Ursachen zurückzuführen. Extern wirkten sich insbesondere Umsatzrückgänge aufgrund des sogenannten Diesel-Skandals negativ aus, da die Abnehmerbetriebe des Unternehmens nahezu ausschließlich auf die Fahrzeugproduktion der Volkswagen AG ausgerichtet waren. Zusätzlich belasteten unterbrochene Lieferketten und gestiegene Energiepreise die wirtschaftliche Lage erheblich.

Intern führten eine dauerhaft defizitäre Entnahme- und Finanzierungspolitik sowie ein überhöhter Kaufpreis für die Unternehmensübernahme zu einer wirtschaftlichen Krise. Das Unternehmen konnte in den Jahren 2022 und 2024 keine ausreichenden Roherträge erzielen, um die Verpflichtungen aus der Finanzierung des Unternehmenskaufs sowie der laufenden Betriebskosten zu decken. Spätestens seit Anfang 2024 war das Unternehmen nicht mehr in der Lage, sämtliche fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens

Das Verfahren wurde auf Eigenantrag des Unternehmers eingeleitet. Nach einer Verweisung an das zuständige Amtsgericht wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser stellte kurzfristig die Zahlungsunfähigkeit fest, analysierte den Zustand des Unternehmens und prüfte die Möglichkeit einer Betriebsfortführung. Die Kooperation des Unternehmers sowie die bestehende organisatorische Struktur ermöglichten eine geordnete Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Dabei wurden insbesondere die Arbeitnehmer gehalten und über das Instrument des Insolvenzgeldes abgesichert. Gleichzeitig führte der vorläufige Insolvenzverwalter Gespräche mit Interessenten für eine Übernahme des Betriebes.

Lösungsansatz: Übertragende Sanierung

Ein potenzieller Übernehmer aus dem Bereich der industriellen Fertigung – ein bisheriger Auftraggeber – signalisierte bereits frühzeitig Interesse an einer Fortführung des Geschäftsbetriebs. Eine speziell zu diesem Zweck eingesetzte Gesellschaft hat, das Unternehmen zum 1. April 2025 übernommen. Der Erwerb umfasste das bewegliche Sachanlagevermögen sowie immaterielle Werte des Unternehmens, insbesondere den Firmenwert. Der Kaufpreis liegt signifikant über dem Liquidationswert des Betriebsvermögens und trägt damit zur Massemehrung im Verfahren bei. Zusätzlich bleiben alle bestehenden Arbeitsverhältnisse am Standort erhalten. Die Vermeidung einer Zerschlagung, die Entlastung der Insolvenzmasse von laufenden Verpflichtungen und die Überführung des Betriebes in neue gesellschaftsrechtliche Strukturen sind wirtschaftlich und sozial sinnvoll. Ein Insolvenzplan zur Regelung von Abweichungen vom Regelverfahren wurde nicht aufgestellt, da keine Indizien dafür vorlagen, dass damit eine höhere Gläubigerbefriedigung erzielt werden könnte.

Zusammenfassung und Perspektive

Das Insolvenzverfahren wurde aufgrund nachhaltiger wirtschaftlicher Schieflage notwendig, wobei die strukturelle Abhängigkeit von einem Auftraggeberkreis innerhalb der Automobilbranche, externe Krisenfolgen sowie eine unzureichende Finanzierungsstrategie maßgeblich zur Zahlungsunfähigkeit beitrugen. Trotz der schwierigen Lage konnte das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weitergeführt werden. Die übertragende Sanierung eröffnet dem Betrieb eine neue Perspektive unter anderem Eigentümer, erhält Arbeitsplätze und erlaubt eine über dem Liquidationswert liegende Verwertung wesentlicher Vermögensbestandteile.