Tilgung als anfechtbare Zuwendung – Zinsen als Unterhalt

Durchgriffshaftung im Insolvenzfall

Der BGH entschied, dass bei gemeinsamen Darlehen für ein Familienheim die Zinszahlungen als Unterhalt und damit entgeltlich gelten, während die Tilgungsanteile als unentgeltliche Leistung anfechtbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Tilgung zur Vermögensbildung...